Emojis – Darf man sie verwenden oder nicht? 🤔

Eigentlich ist das Thema dieses Beitrags ein bisschen peinlich, denn prinzipiell sollte man meinen, dass es sich von selbst erklärt. Dennoch gibt es immer wieder Diskussionen um die lustigen Smileys und deren korrekter Verwendung. Nachdem uns letzten Monat ein Bewerbungsschreiben untergekommen ist, das mit Emojis geschmückt war, sollten wir uns jetzt also doch mal über dieses Thema unterhalten. 😉

Wir alle verwenden Emojis in unseren Messengern oder auf unseren Social Media Profilen. Generell kann man sagen, dass sie im Internet stark verbreitet sind und in der Regel gut angenommen und auch meist verstanden werden. Wobei es bei der Deutung von Emojis durchaus zu Verwechslungen kommen kann, da sie oft falsch verwendet werden. Nicht jede gepostete Aubergine bedeutet auch, dass verstärkter Hunger auf gefüllte Auberginen besteht. 🍆

Kleiner Tip am Rande: Bei Apple Geräten ist im Emoji-Bereich der Tastatur ein Suchfenster im oberen Bereich angebracht. Hier einfach das gewünschte Wort bzw. die passende Aussage eingeben, beispielsweise „verärgert“ und schon werden die dafür vorgesehenen Emojis angezeigt. Eine ähnliche Funktion gibt es sicher auch bei Android Systemen. Da wir aber gerade keines dieser Geräte zur Hand haben, können wir leider nicht genau sagen, wie es dort funktioniert. 👍

Emojis sind eine tolle Sache, solange sie auch richtig verstanden werden. Bei schnellen Kommunikationsmedien wie beispielsweise Messengern ist es schnell möglich nachzufragen, sollte man sich der korrekten Deutung eines oder mehrerer Emojis nicht ganz sicher sein. Zudem können sie eine Emotion darstellen, die sonst nur über unsere Mimik und Körpersprache ausgedrückt wird. Es sei denn, man zieht es vor, jede Bewegung des Körpers exakt auszuformulieren.

Im geschäftlichen Bereich sieht die Sache etwas anders aus. Man kann durchaus versuchen, seiner Bank eine Anfrage zum erweiterten Kreditangebot mit einer Extraportion Emojis zu senden oder dem Finanzamt die Steuererklärung mit lustigen Smileys verschönert zu übertragen, jedoch darf bezweifelt werden, dass hier mit einem positiven Feedback zu rechnen sein kann. (Oh ja, das war mal ein wirklich langer Satz. 😉) Gleiches gilt für Bewerbungsschreiben, Schriftverkehr mit Behörden jeglicher Art, Geschäftsbriefen jeder Art, Rechnungen, Anwaltsschreiben, etc.

Kurz gesagt, überall wo keine Missverständnisse aufkommen dürfen und sachlich kommuniziert wird, sollte auf die Verwendung von Emojis verzichtet werden.

Wie verhält es sich mit Emojis auf der eigenen Website?

Auch wenn Emojis aus dem Internet nicht mehr wegzudenken sind, ist deren Verwendung auf der eigenen Website durchaus mit Vorsicht zu genießen. Denn die eigene Website fällt unter den Bereich der seriösen Kommunikation, zumindest wenn es sich um eine geschäftliche Website handelt. Eine rein private Website mit lustigen Inhalten darf jedoch gerne mit Emojis geschmückt werden.